Das spanische Recht macht es möglich: Fälle von Menschenrechtsverbrechen können dort im Sinne des Weltrechtsprinzip angeklagt werden, das heißt auch ohne einen direkten Bezug zum Inland. Bekanntester Fall ist wahrscheinlich der Haftbefehl der spanischen Justiz gegen den chilenischen Diktator Augusto Pinochet im Jahr 1999. Aber auch in anderen Fällen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland ermittelte die spanische Justiz, z.B. gegen Mitglieder der Militärjunta in Argentinien, wegen Menscherechtsverletzungen in Tibet oder wegen ermordeter Jesuiten in El Salvador.
Im letzten Jahr versuchte jedoch ein Richter spanische Menschenrechtsverbrechen anzuklagen. Es sollte gegen die Führungsriege der spanischen Diktatur wegen des systematischen Verschwindenlassens - d.h. Ermordung und Beseitigen der Leichen ohne Auskünfte über deren Verbleib - von zehntausenden Personen während und nach dem Spanischen Bürgerkrieg ermittelt werden.
An dieses innenpolitisch sehr heikle Thema wagen sich die Richter jedoch nicht heran: Garzóns Klage wurde abgewiesen, da es sich dem Gericht nach nicht um Menschenrechtsverletzungen gehandelt habe, sondern um "ganz normale Tötungen".
Was auch immer das ist...
"Ganz normale Tötungen" verstoßen nicht gegen die Menschenrechte, sondern sind ein solches.
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